Impressum
I – Unternehmen
BURDE Engineering GmbH
Im Quellborn 19
55270 Klein-Winternheim
Deutschland
Geschäftsführer: Johannes Burde
HRB: 43812, Handelsregister Mainz
USt-IdNr. DE281920114
Telefon: 0049 (0)6136 75220-53
E-Mail Kontaktformular
II – Internetauftritt:
Die Internetseite www.bu-eng.com wurde von der Firma Burde Engineering GmbH erstellt. Alle nicht selbsterstellten Inhalte sind explizit ausgewiesen. Wir garantieren nicht für Funktion, eventuelle Schäden oder andere Störungen Ihres Internetbrowsers. Beste Darstellung der Webseite mit Mozilla Firefox. Wer ohne Add- und Trackingblocker oder dem Internet Explorer im Web unterwegs ist, ist selbst schuld.
III – Haftung für Inhalte:
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größer Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Anbieter dieses Inhaltes sind wir gemäß § 6 Abs.1 MDStV und § 8 Abs.1 TDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
IV – Haftung für Links:
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
V – Urheberrecht:
Die Betreiber der Seiten sind bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
VI – Datenschutz:
Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Üœbersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Jegliche auf dieser Internetseite auftauchenden Adressen, Telefonnummern, E-Mail Adressen und ähnliches, dürfen nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unter keinen Umständen für die Zusendung von nicht gewünschtem Marketingmaterial genutzt werden. Jeder Verstoß wird von uns durch die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel verfolgt!
VII – Zugriffsanalyse:
Es wird zur Analyse der Zugriffe auf die Homepage Google Analytics verwendet. Jegliche dadurch gewonnenen Informationen werde von uns nur für interne Analysezwecke verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben oder in irgendeiner Form veröffentlicht. Dies schließt sämtliche durch Google Analytics gewonnenen Daten ein, insbesondere Standort, Provider, besuchte Seiten und Verweildauer. Wir betonen, dass diese Daten keiner Adresse, Firma oder Person zuzuordnen sind und sich auf eine grobe Standortanalyse (Stadt bzw. Gebietsanalyse) beschränkt.
AGB (gültig ab dem 01.01.2014)
Lieferanten: Grundsätzlich widersprechen wir jeglichen vom Lieferant festgesetzten AGB und erkennen diese nicht an. Gesonderte Lieferbedingungen welche vom Lieferant dringend benötigt werden, erkennen wir ausschließlich schriftlich an und sind separat anzufragen. Der Lieferant akzeptiert mit seiner Erstbestellung und Erstlieferung unsere AGB und verpflichtet sich diese einzuhalten. Hierbei sind Lieferanten AGB immer vollständig ausgeschlossen. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitarbeiter und Entscheidungsträger sich bei Erstlieferung über die AGBs informieren. Auf jedem Dokument, wie Anfrage oder Bestellung, findet der Lieferant einen Hinweis auf das ausschließliche gelten unserer AGB, wir sind nicht für die nicht Beachtung dieses Hinweises verantwortlich, sondern ausschließlich der Lieferant. Absprachen über Dritte sind generell unzulässig. Falls noch kein Erstauftrag mit dem Lieferant stattgefunden hat, weißt ebenso unsere Geheimhaltungsvereinbarung, welche bei Anbahnung von geschäftlichen Verbindungen grundsätzlich vom Lieferant verlangt wird, für Lieferanten auf unsere AGB und dessen vollständige Akzeptanz durch den Lieferant hin. Grundsätzlich hat der Lieferant bei Bestellungen die er selbst anfertigt die alleinige Sorgfaltspflicht Maße und Abmessungen zu prüfen und zu kontrollieren. Hierbei wird vom Lieferant erwartet, dass er Baugruppen vor, während und nach Montage permanent prüft. Besonderes Augenmerk liegt bei Schweißbaugruppen, welche immer im gehefteten Zustand bei jedem Arbeitsschritt gemessen und kontrolliert werden müssen. Fehler, welche nach dem fertig Schweißen auftreten, gehen ausschließlich zu Lasten des Lieferanten. Ebenso kann das Versäumnis des Prüfens während dem Zusammenbau und des Heftens zu weiterführenden Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden, sofern dadurch Lieferverzug entsteht
Lieferung: jede Lieferung ist frei Werk 55270 Klein-Winternheim und hat im Angebotspreis mit aufgeführt beziehungsweise verrechnet zu sein. Bei Kleinbestellmengen unter 500 € Gesamtauftragswert erkennen wir eine separate Abrechnung der Versandkosten an. Bei Übersendung via Paketdienst ist die Wahl des Versanddienstleisters dem Lieferanten überlassen. Grundsätzlichen möchten wir über die Wahl des Versanddienstleisters informiert werden. Bei Versendung via Spedition ist eine schriftliche Ankündigung des gewählten Lieferanten vorzugsweise in der Auftragsbestätigung vorzusehen. Bei Sonderlieferungen, Express oder ähnlichem, gilt eine Abrechnung und Dienstleisterauswahl nach Vereinbarung. Eventuelle Nachlieferungen sind ausschließlich kostenfrei für die BURDE Engineering GmbH durchzuführen.
Lieferzeit: Das Lieferdatum ist bindend auf der Auftragsbestätigung aufzuführen. Dabei ist klar zu kennzeichnen, ob es sich um das Datum der Versandbereitschaft oder des wirklichen Lieferdatums handelt.
Lieferverzug: Das vom Lieferant festgelegte Liefer- oder Versanddatum ist absolut bindend. Wir behalten uns vor bei Lieferverzögerung pro Tag Lieferverzug 5% (des Nettowertes) vom Gesamtauftragswert bei Rechnungsbegleichung abzuziehen. Eine Eventuelle frühzeitig erkennbare Lieferverzögerung die der Lieferant nicht beeinflussen kann, ist umgehend der BURDE Engineering GmbH schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall verzichten wir auf einen Abzug. Sollte durch die Lieferverzögerung weitere Arbeiten durch uns, Subunternehmer oder Lieferanten anfallen, wird dies dem Lieferant der sein festgesetztes Lieferdatum nicht einhalten kann in Rechnung gestellt.
Angebotsstellung: Mit der Angebotsstellung, hat sich der Lieferant über unsere AGB zu informieren und diesen zuzustimmen. Gesondert benötigte Vertragsbedingungen müssen separat in Schriftform angefragt werden. Sämtliche Angebotspreise müssen Festpreise sein. Eine Abrechnung nach Aufwand wird nicht akzeptiert und wird im Zweifelsfall nicht als Rechnung anerkannt. Bestellungen ohne schriftliches Angebot und darauffolgender schriftlicher Bestellung durch uns, sind immer vollständig ausgeschlossen und führen im Zweifelsfall zur Rücksendung der Bestellung und Rechnung.
Gültigkeit der Bestellung: Die Bestellung ist nur gültig, wenn eine Auftragsbestätigung innerhalb von 3 Kalendertagen (NICHT Werktagen) in elektronischer oder schriftlicher Form, unterschrieben bei uns eintrifft. Bei Überschreitung der Frist ist unsere Bestellung nicht mehr gültig und es kann auch keine Rechnungsstellung seitens des Lieferanten erfolgen. Bestellung des Kunden sind auch telefonisch gültig und werden fällig ab Liefer-/Leistungsdatum.
Gültigkeit von Zeichnungen: Grundsätzlich ist bei Dokumenten der BURDE Engineering GmbH der Änderungsindex aus der Stückliste zu entnehmen. Liegt eine Fertigungszeichnung vor, welche einen niedrigeren Änderungsindex als der in der vorliegenden Stückliste trägt ist der aktuelle Index bei der BURDE Engineering GmbH ungehend anzufragen. Eine Fertigung nach einem veralteten Index ist nicht zulässig und wird bei der Abnahme nicht akzeptiert. Jede Fertigungszeichnung muss die Aufschrift „FREIGABE – Datum, Bearbeiter“ tragen, sonst ist diese ebenso nicht zulässig. Zeichnungen welche die Aufschrift „ANFRAGEZEICHNUNG“ tragen, sind nicht für die Fertigung zugelassen. Sobald unsererseits ein Fehler auffällt oder der Lieferant uns über einen Fehler informiert, wird der Zeichnungsindex von uns schnellstmöglich gesperrt. Der Lieferant hat umgehend die Arbeit mit dem nicht mehr gültigen Zeichnungsindex einzustellen und den aktuell gültigen anzufordern. Sollte dem Lieferant vor uns ein Fehler auffallen und dieser nicht umgehend mitgeteilt werden, handelt der Lieferant fahrlässig und wird entsprechend der Sachlage für Schadensersatz herangezogen. Fehler in Fertigungsunterlagen welche durch mangelende Informationen seitens Kunde oder Lieferant entstehen, sind grundsätzlich von jeglicher Gewährleistung und Kulanz ausgeschlossen.
Auftragsbestätigung: Eine Auftragsbestätigung ist formlos bei uns zu der gegebenen Frist einzureichen. Dabei bitten wir Sie unsere Bestellbedingungen sorgfältig durchzulesen. Sie erkennen mit der Übersendung der Auftragsbestätigung unsere Bedingungen an. Eine Reklamation der Auftragsbestätigung erfolgt durch die BURDE Engineering GmbH innerhalb maximal 3 Tagen, sollte diese Frist überschritten sein, gilt die Auftragsbestätigung als akzeptiert. Falls der Lieferant nicht erreichbar ist, verlängert sich diese Frist entsprechend.
Rechnungsstellung von Lieferanten: Die Rechnungsstellung des Lieferanten muss eine Skontofrist von mindestens 8 Tagen und eine Gesamtrechnungsfrist (100% Netto) von mindestens 30 Tagen enthalten. Die BURDE Engineering GmbH bemüht sich sämtliche Rechnung möglichst umgehend zu begleichen. Rechnungen welche ohne schriftliche Bestellung unsererseits gestellt werden, sind nicht zulässig. Der Lieferant akzeptiert mit seiner Erstbestellung und Erstlieferung unsere AGB und verpflichtet sich diese einzuhalten. Hierbei sind Lieferanten AGB immer vollständig ausgeschlossen. Rechnungen welche nicht aktzeptiert werden, werden via Post erstmalig frei, zweit- und mehrmalig unfrei zurückgesendet.
Rechnungsstellung an Kunden: Die Rechnungsstellung durch uns erfolgt immer unverzüglich am Lieferdatum. Grundsätzlich ist das Rechnungsdatum immer das Leistungs- bzw. Lieferdatum, sofern nicht anders ausgewiesen. Die Fälligkeit der Rechnung beginnt mit dem Rechnungsdatum, welches immer, sofern nicht anders ausgewiesen, gleich dem Lieferdatum ist. Der Zahlungsverzug beginnt am den ersten Tag nach dem auf der Rechnung angegeben maximalen Zahlungsziel. Grundsätzlich erhält der im Verzug befindliche eine Mahnung mit einer neuen Frist von uns. Nach verstreichen dieser Frist wird die Forderung an einen Anwalt weitergegeben und ab dem ersten Tag fallen entsprechend weitere Gebühren, vom im Verzug befindlichen zu zahlen, an.
Abnahme der Lieferantenware: Bei Empfang der Ware kann meist eine direkte Abnahme nicht erfolgen. Wir verpflichten uns, innerhalb von 3 Werktagen die vom Lieferant übersendete Ware zu prüfen und freizugeben. Sollten eventuelle Mängel durch den Lieferant oder Versanddienstleister entstanden sein, teilen wir diese dem Lieferant umgehend mit. Eine Nachbesserung kann der Lieferant umgehend vornehmen und wir entsprechend einem Lieferverzug gehandhabt. Sollte die Nachbesserung durch uns oder einen Subunternehmen durchgeführt werden können, teilen wir dies dem Lieferant umgehend mit und erbitten dessen Freigabe. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Verursacher. Im Falls der Beschädigung durch den Versanddienstleisters hat der Lieferant dafür Sorge zu tragen, beispielsweise in Form einer Transportversicherung.
Abnahme unserer Ware beim Kunden: Der Kunde hat die Abnahme unserer Ware und Lieferungen immer umgehend abzunehmen und hat maximal 10 Kalendertage Zeit, um Mängel anzuzeigen. Sollte diese Frist verstreichen, ist die Ware mängelfrei und muss ohne Abzug bezahlt werden. Im Falle von Mängeln, welche uns innerhalb der genannten Frist mitgeteilt werden, darf der Kunde bis zu 10% der Rechnungssumme einbehalten, bis alle Mängel beseitigt sind. Der Einbehalt betrifft nicht die eigentliche Zahlungsfrist für die Gesamtsumme der Rechnung, welche dann entsprechend mindestens 90% der Rechnungssumme beträgt. Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum!
Mängelansprüche: Sollte der Lieferant oder durch ihn beauftragte Dritte einen Fehler machen beziehungsweise Mängel verursachen oder Mängel nicht beheben, so ist dieser umgehend auszubessern. Sollte dies nicht möglich sein, aus Gründen des Liefertermins oder des wirtschaftlichen Aufwands, so behalten wir uns vor zwischen 10 und 25 % des Baugruppenwerts einzubehalten. Ein Fehler oder Mängel werden ausschließlich durch uns und unsere technischen Zeichnungen festgelegt, ebenso liegt der Wertabzug ausschließlich in unserem Ermessen.
Dokumentation: Für alle Produkte sind grundsätzlich Dokumentationen mitzuliefern. Akzeptable Unterlagen sind ein neutrales CAD Format wie *.STEP, *.IGES, *.SAT. Falls die Übersendung aus bleibt, kann die Rechnung nicht beglichen werden. Falls eine Übersendung von Dokumentation nur in Formaten, wie *.DWG, *.DXF, *.PDF möglich ist, ist eine schriftliche Erklärung des Lieferant notwendig, dass er über kein 3D-CAD System verfügt. Bei Halbzeugen wie Brennzuschnitten oder Zerspanteilen ist dies nicht notwendig. Bei Normprodukten wie Verschraubungen sind die üblichen Herstellererklärungen unaufgefordert beizulegen. Diese müssen den geltenden Richtlinien für Produkte innerhalb der Europäischen Union entsprechend. Die Kosten für Dokumentationsunterlagen sind entweder im Angebotspreis enthalten oder kostenfrei. Dokumentationen sind grundsätzlich in Deutscher Sprache gefasst, auf Wunsch von BURDE Engineering GmbH kann ebenso englischer Sprache angefordert werden. Jegliche anderen Sprachen dürfen gesondert in Rechnung gestellt werden.
Definition ausreichende Information: Wenn in unserem Angebot auf eine ausreichende Informationsbereitstellung seitens Kunde/Lieferant verwiesen wird, sind damit ausschließlich 3D CAD Daten bezeichnet. Bei Bereitstellung von 2D Daten oder sonstigen Daten werden von uns keinerlei Gewährleistung oder Garantie auf die Passgenauigkeit und Funktionalität von Schnittstellen gegeben. Sprich der Kunde/Lieferant ist für die Prüfung der Schnittstelle verantwortlich. Dies gilt natürlich auch bei der Übersendung fehlerhafter 3D CAD Daten.
Datenaustausch: Wir bevorzugen jeglichen Datenaustausch via E-Mail. Dies gilt für elektronische Daten, schriftliche Daten und unterschriebene Dokumente die vorab, nicht verbindlich als *.PDF Scan versendet werden können. Dies ersetzt nicht ein unterschriebenes Dokument auf dem Postweg, welches folgen muss. Wir bitten Sie von einer Kommunikation über antiquierte Geräte aus dem letzten Jahrtausend, wie Telex oder Telefax abzusehen.
Berechtigungen: Die BURDE Engineering GmbH kann eine Zeichnungsberechtigung der Lieferantenmitarbeiter nicht überprüfen. Die vom Lieferant geleisteten Unterschriften sind somit gültig und der Lieferant trägt dafür Sorge, dass eine Zeichnungsberechtigung des Mitarbeiters vorliegt.
Beschriftung der Ware: Jegliche Bauteile die nach Zeichnung der BURDE Engineering GmbH gefertigt werden sind mit der vorgesehenen Bauteil-/Zeichnungsnummer unaufgefordert zu versehen. Bei Unklarheiten hat der Lieferant sich umgehend um Informationen bei der BURDE Engineering GmbH zu bemühen. Falsch oder nicht ausreichend gekennzeichnete Bauteile werden zurückgesandt oder gesperrt.
Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorherigen Klauseln unwirksam sein, so wird die unwirksame Klausel durch eine entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt. Keinesfalls wird durch die Unwirksamkeit einer Klausel die gesamte Verienbarung unwirksam (salvatoriche Klausel).
Sonstige mündliche Vereinbarungen: Grundsätzlich sind mündliche Vereinbarungen mit uns NICHT zugelassen, wenn erfordern sie eine schriftliche (oder E-Mail) Bestätigung seitens der BURDE Engineering GmbH.
Gewährleistung bei Fertigung durch Dritte: Grundsätzlich übernehmen wir keine Garantie für Bauteile, Baugruppen, Qualität und Funktionalität bei einer Fertigung durch Dritte. Sprich Fertiger die nicht durch uns beauftragt werden, jedoch nach unseren Unterlagen fertigen. Sämtliche Gewährleistung und Garantie ist bei Fertigung durch Dritte mit unseren Fertigungsunterlagen absolut ausgeschlossen.
Folgeschäden: Die gegenseitige Haftung für Folgeschäden, Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, z.B. wegen Betriebsstillstand, entgangenem Gewinn, Nutzungsentzug u.ä., ist ausgeschlossen.
Angebotsgültigkeit: Angebote sind unverbindlich, wenn diese keine Angebotsgültigkeitsfrist beinhalten. Sollte eine Angebotsgültigkeitsfrist angegeben sein, ist diese natürlich verbindlich.
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten.
Datenschutz: Abfragen an Lieferanten, Kunden oder Mitarbeiter derselbigen im Rahmen der persönliches Gesundheit sind rechtswidrig und werden von uns nicht durchgeführt. Des Weiteren verweigern wir jegliche rechtswidrige Informationsabgabe zum Thema persönlicher Gesundheit.
Sonstiges: Durch die EU Verordnung 2016/1628 der Abgasstufe V für Baumaschinen kommt es zu erhöten Ausfällen durch Abgasnachbehandlungsfehler durch SCR, DOC, DPF usw.. Dafür übernimmt der AN keine Haftung, sondern die dadurch entstandende Standzeiten oder Verzögerungen gehen ausschließlich zu Lasten des AG. Sollte während der Bauzeit ein Hochbaukran im Einsatz sein, untersagen wir ausdrücklich das Überschwenken unserer Baumaschinen, Geräte, Fahrzeuge und Container besonders mit angehängter Last. Im Fall eines Überschwenkens unseres genannten Eigentums mit angehängtem Betonkübel und den damit verbundenen Tropfen von Zementschlämme bzw. Beton erhält der AG eine Vertragsstrafe von 50.000 €, in Worten Fünfzigtausend Euro ab dem ersten Verstoß. Zuzüglich den Reininungskosten für die Verschmutzungen die dadurch verursacht werden.